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Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.03.2021

Aug 11, 2020 | Kassengesetz, KassenSichV, Nichtbeanstandungsregelung, TSE, Übergangsfristen

Hintergrund

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und die Einführung des § 146a AO, besteht ab dem 01. Januar 2020 unter anderem die Pflicht digitale Aufzeichnungen (z.B. Verkäufe) eines elektronischen Aufzeichnungssystems durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.

Sowohl die Entwicklung, Zertifizierung und auch die Produktion der technischen Sicherheitseinrichtungen waren nicht so weit vorangeschritten, dass ab dem 01.01.2020 flächendeckend alle elektronischen Registrierkassen bzw. Aufzeichnungssysteme mit einer TSE aufgerüstet werden konnten.

Aus diesem Grund wurde auf Bund-Länder-Ebene am 6.11.2019 bestätigt, dass die Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme ohne zertifizierte TSE bis zum 30.09.2020 nicht beanstandet wird.

Wo die Fristverlängerung der Nichtbeanstandungsregelung offiziell bestätigt wurde und was es zu beachten gilt

In folgenden Bundesländern wurde die Fristverlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.03.2021 offiziell bestätigt:

Weitere Informationen zur Handhabung der einzelnen Bundesländer finden Sie hier:

Baden-WürttembergBayernBerlin, BrandenburgHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen

Bremen hat keine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung vorgesehen – Hierzu sollten Sie Ihren Steuerberater befragen.

Wichtiger Hinweis

Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Voraussetzungen und Nachweisbedingungen für die Gewährung einer Fristverlängerung. Mit einem Klick auf das jeweilige Bundesland erhalten Sie hierzu mehr Informationen!

Informationen für crystalworks. Anwender

Wir werden Sie rechtzeitig per E-Mail und das Nachrichtencenter in crystalworks. informieren, sobald Sie eine technische Sicherheitseinrichtung bei uns bestellen können. Zudem können Sie sich aus crystalworks. eine Konformitätserklärung inkl. der individuellen Kassenseriennummer ausdrucken.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich die durch AEB IT-SYSTEME GmbH vertriebene technische Sicherheitseinrichtung (TSE) unterstützen und in crystalworks. implementieren können. 

Stand: 11.08.2020

Bitte beachten Sie: Wir (AEB IT-SYSTEME GmbH) können und dürfen weder steuerberatend noch rechtsberatend tätig werden. Die obigen Informationen sind sorgfältig und gründlich zusammengetragen worden. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.